Sie haben Fragen?
Im Folgenden habe ich versucht, die drängendsten Fragen kurz und knackig zu beantworten. Natürliche ersetzt das keine intensive Beratung, schließlich hat allein
das Betriebsverfassungsgesetz über 130 Paragraphen:
Was macht der Betriebsrat überhaupt?
Der Betriebsrat setzt sich für die Interessen der gesamten Arbeitnehmer/innen ein. Er wirkt bei Einstellungen und Entlassungen mit und
kann so z.B. kontrollieren, ob bei Kündigungen alles richtig gelaufen ist. Ohne Mitwirkung des Betriebsrates ist eine Kündigung immer unwirksam.
Ausserdem achtet der Betriebsrat z.B. auf eine Gleichbehandlung in vielerlei Hinsicht.
Durch die weitreichenden Rechte, die das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat gewährt, ist er ein wirkungsvolles Gremium, um die Mitwirkungsrechte der
gesamten Belegschaft durchsetzen zu können.
Wie wird ein Betriebsrat gegründet?
In einem Unternehmen mit mindestens 5 Arbeitnehmern kann jederzeit ein Betriebsrat gegründet werden. Auf Antrag von 3 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern wird
eine Betriebsverammlung abgehaltn, in der dann ein Wahlvorstand gewählt wird. Das heißt, dass die Gesamtheit aller Arbeitnehmer/innen ohne Zutun des Arbeitgebers die Wahl anstreben können. Und dann
nimmt das Ganze seinen Lauf.
Bekomme ich Ärger mit dem Chef?
Nein. Ihrem Arbeitgeber ist es ABSOLUT verboten, Ihnen Ärger zu bereiten, wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen. Er würde sich unter Umständen sogar strafbar machen, wenn er (oder sie) die Gründung eines Betriebsrates verhindern würde.
Kann ich gekündigt werden, weil ich einen Betriebsrat gründen will?
Antwort: NEIN. NEIN und nochmal NEIN. Eine Kündigung wäre absolut rechtswidrig.
Kann ich abgemahnt werden, weil ich einen Betriebsrat gründen will?
Gleiche Antwort: Nein, niemals.
Wer zahlt die Kosten der Betriebsratswahl?
Auch das ist klar geregelt: Der Arbeitgeber zahlt sämtliche Kosten. Immer.
Wie werde ich vor Kündigung geschützt?
Wenn Sie Betriebsrat sind, oder im Wahlvorstand oder sogar nur Wahlwerber, sind Sie
sehr sehr weit gegen jegliche Arten von Kündigungen geschützt. Und das sogar noch mit Nachwirkung (bis zu sechs Monate nach einer Wahl bzw. nach Beendigung eines Amtes gilt ein
ganz besonderer Kündigungsschutz.
ABER: Wer silberne Löffel klaut, fliegt auch mit Schutz!
Wie kann ich mich informieren?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer/innen, die sich für ein Amt wählen lassen, auf Schulungen zu senden. Alle Kosten (
Unterbringung, Verpflegung, Fahrt, Schulungskosten) muss der Arbeitgeber bezahlen.
Muss ich dazu Urlaub nehmen?
Nein, der Arbeitgeber muss Sie für alle Tätigkeiten eines Betriebsrates freistellen, er muss den vollen Lohn
weiterzahlen. Ohne jegliche Einschränkung.
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und vertritt effektiv die Mandanteninteressen vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten.